Naturfreundehaus "An der Königsheide"

1. Das Naturfreundehaus ist Eigentum der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Bayreuth e.V. Der Hausreferent und der Hausdienst sind ehrenamtlich tätig.

2. Das Naturfreundehaus steht allen Mitgliedern der internationalen Naturfreundebe­wegung zur Benützung offen. Nichtmit­glieder werden aufgenommen, soweit Platz für sie vorhanden ist. Bevorzugten An­spruch auf einen Schlafplatz haben Kranke und Verletzte, deren Abtransport nicht so­fort möglich ist und Rettungs­mannschaften.

3. Von jedem Besucher des Hauses wird er­wartet, daß er dem Charakter und den Be­strebungen unserer Organisation Rechnung trägt. Sitten und Gebräuche der umliegenden Ortschaften dieses Hauses sind zu ach­ten. Ruhestörendes Lärmen im Haus und in dessen Umgebung ist zu unterlassen. Das gesamte Haus ist raucherfreie Zone.

4. Schlafgelegenheiten in Betten wird nur nach vorheriger Anmeldung beim Hausreferenten oder dessen Beauftragten gewährt. Verbindlich bestätigte Vorausbe­stellungen haben Vorrang.

5. Die Nachtruhe beginnt um 23.00 Uhr. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Haus­referenten oder des Hausdienstes und Absprache mit den anderen Gästen möglich.

6. Jeder Schlafgast muß sich bei seiner An­kunft in das Fremdenbuch eintragen, um der gesetzlichen Meldepflicht zu genügen.

7. Tiere dürfen in Küchen, Schlaf- und Sani­tär­räumen nicht mitgenommen werden.

8. Die Verwendung von Gaskochern, elek­tri­schen Koch- und Heizgeräten sind nicht gestattet. Sonstige elektrische Geräte nur mit Zustimmung des Hausdienstes.

9. Selbstversorgern steht die Selbstversorgerkü­che kostenlos zur Verfügung. Die Benützungsbestimmungen enthält ein be­sonderer Aushang.

10. Getränke, die am Haus erhältlich sind, dür­fen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei Verstoß kann vom zuständigen Hausdienst ein Gebühr erhoben werden.

11. Die am Haus ausgehängten Anordnungen zur Mülltrennung sind strikt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann eine Mülltrenn- und Beseitigungsgebühr erhoben werden.

12. Die Schlafplätze werden vom Hausreferenten oder vom Hausdienst zugewiesen.

13. Die Schlafräume müssen am Tag der Ab­reise spätestens um 10.00 Uhr früh ge­räumt sein.

14. Vor der Abreise hat der Gast alle von ihm benutzten Räume ordnungsgemäß gekehrt und gewischt zu übergeben.

15. Die Schlafräume sind keine Aufenthalts­räume und dürfen nur mit Hausschuhen be­treten werden.

16. Essen, Trinken, Rauchen und offenes Licht in den Schlafräumen ist verboten.

17. Die ausgehändigten Haus- und Zimmer­schlüssel sind vor der Abreise dem Haus­re­ferenten zu übergeben. Die Schlösser der Türen sind mit einer Generalschließan­lage versehen. Bei Verlust des Schlüssels ist voller Ersatz für das Auswechseln der be­treffenden Schlösser zu leisten.

18. Jedes Mitglied der NaturFreunde muss sich mit einem gültigen Mitgliedsausweis ausweisen.

19. Offene Feuerstellen sind wegen der Lage am Waldrand nicht gestattet.

20. Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung und sonstiger Bestimmun­gen ist der Hausreferent oder der Haus­dienst verantwortlich. Seinen Anweisun­gen ist folge zu leisten. Bei groben Ver­stößen kann der Hausreferent oder der Hausdienst von seinem Hausrecht Ge­brauch machen.

21. Wird das bestellte Zimmer nicht benützt oder reist der Gast vorzeitig ab, so haftet er für den Schaden, den der Verein da­durch erleidet. Die Anzahlung kann dazu einbe­halten werden.

22. Der Benutzer des Hauses hat allen Scha­den zu ersetzen, der durch sein Verhalten dem Hauseigentümer oder Dritten bei der Benutzung des Hauses und des Grund­stückes entsteht. Für das Eigentum des Besu­chers wird vom Hauseigentümer keine Haf­tung übernommen.

23. Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art, die von ihm veranlasst, im Haus und auf dem Grundstück entstehen, in voller Höhe.

24. Der Benutzer des Hauses hat, soweit kein grob fahrlässiges Verhalten des Hausei­gen­tümers vorliegt, den Hauseigentümer von al­len Ansprüchen freizustellen.

25. Der Benutzer des Hauses erkennt die in der Hausordnung aufgeführten Bedingun­gen voll an.

26. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bayreuth.